JUSTIZ INFEKTIONSSCHUTZ

MIT MASSVOLLEN UND GRUNDRECHTSSCHONENDEN CORONA-REGELN AUF HERBST UND WINTER VORBEREITET

Dr. Marco Buschmann

FDP-Präsidiumsmitglied & Bundesminister der Justiz

Wie andere Länder auch bereitet sich Deutschland mit neuen Corona-Regeln auf Herbst und Winter vor. Die Bundesregierung hat hierzu eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet. FDP-Justizminister Dr. Marco Buschmann, der das Paket maßgeblich mitverhandelt hat, erklärt: „Wir alle sehnen uns nach Alltag und Normalität. Aber auch besonnene, kritische Wissenschaftler warnen uns, dass wir mit großer Wahrscheinlichkeit in Herbst und Winter noch einmal in eine angespanntere Situation kommen können. Für diesen Fall wappnen wir uns. Unser Konzept ist deshalb ausgewogen, maßvoll und grundrechtsschonend.“

Maßvolle Regelungen

Konkret sieht das Konzept nur wenige bundesweite Regelungen vor. Neben der Fortführung einer Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn ist ein besonderes Augenmerk auf den Schutz vulnerabler Gruppen gerichtet, also der Gruppe von Menschen, für die eine Corona-Infektion besonders gefährlich wäre. Die Maskenpflicht im Flugverkehr wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Unter gewissen Voraussetzungen können die Länder eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Innenräumen erlassen, wo Menschen aufeinandertreffen. Wenn sie das tun, müssen sie Frisch-Getestete in vielen Bereichen davon befreien. Das können Gastronomie, Kultur, Sport und Freizeitveranstaltungen sein. Aber auch ganze Branchen oder Bereiche können von der Maskenpflicht ausgenommen werden, etwa Hochschulen. „Wir zwingen den Ländern keine Schutzmaßnahmen auf, sondern ermöglichen lageangepasstes Handeln. Sehr viel Alltag wird wieder möglich sein – aber zugleich sind wir für eine mögliche Verschärfung der Lage gewappnet“, so Buschmann. Zusätzliche schärfere Schutzmaßnahmen sind aber nur möglich, wenn eine konkrete Gefahr für die kritische Infrastruktur vorliegt und der zuständige Landtag dies in einem Beschluss festgestellt hat. Lockdowns, Kontaktbeschränkungen, pauschale Schulschließungen und staatliche 3G-Zugangsregeln wird es hingegen nicht mehr geben. Auch die frühere 2G-Zugangsregel ist gestrichen.

Das Recht auf Bildung hat für Freie Demokraten immer einen besonderen Stellenwert. Gerade, weil Schülerinnen und Schülern in der Pandemie in der Vergangenheit besonders viel zugemutet wurde, hat deren Zugang zu Bildung nun Priorität. Deshalb darf in Schulen eine Maskenpflicht überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten – und auch dann nur ab der 5. Klasse. „Es ist besser, wenn der Unterricht stattfindet, zur Not mit Maske, als wenn der Unterricht nicht in der Schule stattfindet“, sagt Marco Buschmann.

Das Corona-Konzept wurde gründlich erarbeitet. Die Evaluation bisheriger Corona-Maßnahmen durch unabhängige Sachverständige wurde abgewartet und deren Erkenntnisse ausgewertet. Danach hat sich die Bundesregierung eng mit den Ländern abgestimmt – ehe der Deutsche Bundestag darüber beraten hat. „Uns Freien Demokraten war es immer wichtig, dass wir die Pandemiepolitik ins Parlament holen. Über derlei relevante Fragen müssen die gewählten Volksvertreter debattieren und entscheiden“, betont Minister Buschmann.

Foto: pixabay/noelsch

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